INFORMATIONEN ZUR SPENDENBESCHEINIGUNG
Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten!
Spenden und Zuwendungen an eine gemeinnützig anerkannte Stiftung und Organisationen sind nach Paragraph §§10b des Einkommensteuergesetztes steuerlich absetzbar. DUMUSST KÄMPFEN! gGmbH ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden für an Krebs erkrankte Kinder und Jugendliche von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 EURO
Spenden bis zu 300 EUR können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 EUR (§50 Abs.2 Nr.2 Buchst. B EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken-steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag- vorzulegen. Den Vordruck (PDF-Datei, 48 KB) für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an DU MUSST KÄMPFEN! gGmbH erhalten Sie hier zum Download.
Spenden über 300 EUR müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Bei Spenden bis 300 EUR bitten wir Sie daher, den Einzahlungsbeleg und den vereinfachten Spendennachweis als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Downloads haben, melden Sie sich bitte bei unserer Buchhaltung Frau Schäfer: office@dumusstkaempfen.de
Spenden über 300 EURO
Spenden über 300 EUR müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende
Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Ab einer Spendensumme in Höhe von 300 EUR senden wir Ihnen automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Denken Sie also bitte daran, in diesem Fall Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.
Bei Fragen zum Thema Spendenquittung, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse office@dumusstkaempfen.de – Frau Nora Schäfer kümmert sich sehr gerne um Ihr Anliegen.
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